Neues Urteil: Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen
rechtswidrig
Oracle vor dem Landgericht München
I erfolgreich
München, 31. Januar 2006. Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen
bzw. der Weiterverkauf von Software-Lizenzen an Dritte ist rechtswidrig,
das entschied das Landgericht München I am 19. Januar 2006 (Az 7
O 23237/05). Geklagt hatte die Oracle International Corp. als Urheberrechtsinhaberin
und Tochtergesellschaft des amerikanischen Software-Anbieters Oracle Corp.,
gegen die usedSoft GmbH, München, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren
nach mündlicher Verhandlung. usedSoft hat sich auf den Handel mit
gebrauchten Software-Lizenzen - Nutzungsrechte werden durch usedSoft vom
ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft - spezialisiert
und mit dieser neuen Geschäftsidee geworben. Laut Landgericht München
I handelt es sich hier um eine Verletzung des Urheberrechts. usedSoft
hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Das Urteil hat eine erhebliche Bedeutung für diese
noch junge Branche. Nicht nur usedSoft, sondern auch weitere Unternehmen
haben sich mit dem Handel von Secondhand-Lizenzen selbständig gemacht.
Grundlage für diese Art von Geschäftstätigkeit war für
usedSoft ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom Juli 2000, das
besagt, dass Hersteller mit dem Erstverkauf von Software auf Datenträgern
auch das Recht abgeben, diese unter Berücksichtigung gewisser Voraussetzungen
weiterzuverkaufen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bezog sich lediglich
auf den Weiterverkauf von Original-Datenträgern, nicht jedoch auf den
Verkauf von Secondhand-Lizenzen. Mit dem aktuellen Urteil hat das Münchener
Landgericht nun in dieser schwierigen Rechtsfrage entschieden und damit
einen Präzedenzfall geschaffen. Die rechtliche Grundlage für Geschäftsmodelle
dieser Art ist somit nicht mehr gegeben.