Kriterien für den Wiederverkauf: Hardwareersatzteile

Weiterverkaufskriterien: Hardwareersatzteile

Als Mitglied von Oracle PartnerNetwork im License & Hardware Track mit einer gültigen Rahmenbetriebsvereinbarung und einem Full-Use-Vertriebsaddendum zur Rahmenbetriebsvereinbarung oder einer gleichwertigen Vertriebsvereinbarung* sind Sie berechtigt, die für den Weiterverkauf verfügbaren Programme zu vertreiben. Eine Liste dieser Programme finden Sie im Ersatzteilportfolio (PDF).

Prüfen und beantragen Sie das Oracle Full-Use-Vertriebsaddendum zur MDA oder das entsprechende Application Specific Full-Use-Vertriebsaddendum.

Öffentliche Verwaltung

Wenn Sie als Partner daran interessiert sind, Programme und/oder Services von Oracle an Endbenutzer in der öffentlichen Verwaltung zu vertreiben, müssen Sie über eine aktuelle Oracle Vertriebsvereinbarung verfügen und ein Addendum für Public Sector (PSA) zur Rahmenvertriebsvereinbarung** unterzeichnen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Partnerunterstützung oder von Ihrem Account-Manager.

* Full-Use-Vertriebsvereinbarung oder ISV-Rahmenvertriebsvereinbarung und Full-Use-Vertriebsaddendum zur ISV-Rahmenvertriebsvereinbarung

** Wenn Sie über eine gültige Full-Use-Vertriebsvereinbarung verfügen, müssen Sie das Addendum für Public Sector (PSA) zur Full-Use-Vertriebsvereinbarung unterzeichnen. Wenn Sie über eine gültige ISV-Rahmenvertriebsvereinbarung und ein Full-Use-Vertriebsaddendum zur ISV-Rahmenvertriebsvereinbarung verfügen, müssen Sie das Addendum für Public Sector (PSA) zur ISV-Rahmenvertriebsvereinbarung unterzeichnen