Kriterien für den Wiederverkauf: Hardwareersatzteile

Kriterien für den Wiederverkauf: Hardwareersatzteile

Wenn Sie Mitglied im Oracle PartnerNetwork in der License & Hardware Track mit einer gültigen Master-Vertriebsvereinbarung und einer Full Use-Vertriebsanhang für die Master-Vertriebsvereinbarung oder gleichwertig sind, dürfen Sie die Programme vertreiben, die für den Wiederverkauf zur Verfügung stehen, innerhalb des Ersatzteilportfolio (PDF).

Überprüfen und beantragen Sie den Full Use-Vertriebsanhang zur MDA von Oracle oder die Application Specific Full Use-Zusatzvereinbarung zur MDA.

Öffentlicher Sektor

Wenn Sie als Partner daran interessiert sind, Programme und/oder Dienstleistungen von Oracle an Endbenutzer im öffentlichen Sektor zu vertreiben, müssen Sie über eine aktuelle Oracle Vertriebsvereinbarung verfügen und einen Anhang für den öffentlichen Sektor für die Master-Vertriebsvereinbarung** unterzeichnen. Weitere Informationen erhalten Sie von Partner Assistance oder bei Ihrem Account Manager.

* Full Use-Vertriebsvereinbarung oder ISV-Master-Vertriebsvereinbarung und Full Use-Vertriebsanhang zur ISV-Master-Vertriebsvereinbarung

** Wenn Sie über eine gültige Full Use-Vertriebsvereinbarung verfügen, müssen Sie den Anhang für den öffentlichen Sektor in der Full Use-Vertriebsvereinbarung unterzeichnen. Wenn Sie eine gültige ISV-Master-Vertriebsvereinbarung und einen Full Use-Vertriebsanhang zur ISV-Master-Vertriebsvereinbarung verfügen, müssen Sie den Anhang für den öffentlichen Sektor zur ISV-Master-Vertriebsvereinbarung unterzeichnen