Die Richtlinie zur Finanzierung durch Dritte gilt für alle Transaktionen, bei denen ein Kunde Oracle Produkte und Dienstleistungen erwirbt (ob von Oracle oder einem Vertriebspartner) und die Zahlung mithilfe einer Finanzierung oder eines Leasingvertrages einer Partei, die kein verbundenes Unternehmen von Oracle ist, realisieren möchte. Bei dem jeweiligen Dritten kann es sich etwa um einen Vertriebspartner oder dessen verbundenes Unternehmen handeln. Für alle Kunden gelten die aktuellen veröffentlichten Richtlinien. Diese Richtlinien können von Oracle nach eigenem Ermessen geändert werden.
Wurde die Hardware oder Software noch nicht an den Kunden geliefert oder Dienstleistungen noch nicht erbracht, so gelten für die Transaktion folgende Voraussetzungen:
Wurde die Hardware oder Software bereits an den Kunden geliefert oder die Dienstleistung bereits erbracht, kann Oracle keine Rechnung an den dritten Leasinggeber ausstellen. Für Transaktionen nach Lieferung gelten folgende Voraussetzungen:
In folgenden Sprachen liegen Übersetzungen der finanz- und rechtsbezogenen Richtlinien vor:
Wenn Sie Fragen zu den Dokumenten, Übertragungen oder Verpflichtungen haben, die Finanzierer oder Kunden von Oracle fordern, füllen Sie die Checkliste für Dritte (DOC) aus und wenden Sie sich per E-Mail an Oracle Financing unter ofdbusinesspractices_ww@oracle.com.