
Finanzierungs- und Rechtsrichtlinien von Oracle
Rechtliche Dokumente
Überblick
Die Richtlinie zur Finanzierung durch Dritte gilt für alle Transaktionen, bei denen ein Kunde Oracle Produkte und Dienstleistungen erwirbt (ob von Oracle oder einem Vertriebspartner) und die Zahlung mithilfe einer Finanzierung oder eines Leasingvertrages einer Partei, die kein verbundenes Unternehmen von Oracle ist, realisieren möchte. Bei dem jeweiligen Dritten kann es sich etwa um einen Vertriebspartner oder dessen verbundenes Unternehmen handeln. Für alle Kunden gelten die aktuellen veröffentlichten Richtlinien. Diese Richtlinien können von Oracle nach eigenem Ermessen geändert werden.
Transaktionen vor Lieferung
Wurde die Hardware oder Software noch nicht an den Kunden geliefert oder Dienstleistungen noch nicht erbracht, so gelten für die Transaktion folgende Voraussetzungen:
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Mittteilung über Fremdfinanzierung - erforderlich für Transaktionen von Hardware, Software und Dienstleistungen (DOC)
Alle Finanzierungs- und Leasing-Transaktionen unterliegen dieser Mittteilung. -
Abtretung der Bestellung - erforderlich für Transaktionen, bei denen Oracle aufgefordert wird, eine Rechnung für einen dritten Leasinggeber auszustellen (DOC)
Dieses Dokument muss unterzeichnet und zusammen mit dem Auftrag des Kunden an Oracle zurückgegeben werden. Wurde die Hardware oder Software bereits an den Kunden geliefert oder die Dienstleistungen bereits erbracht, so kann Oracle keine Rechnung an das Leasingunternehmen ausstellen und dieses Formular findet keine Anwendung. -
Finanzierungsbestätigung (indirekt): erforderlich für Transaktionen, bei denen ein Partner die Software oder Hardware an den Kunden liefert und der Kunde eine Finanzierungs- oder Leasing-Transaktion mit einem dritten Leasinggeber schließt (DOC).
Dieses Dokument muss unterzeichnet und zusammen mit dem Auftrag des Partners an Oracle zurückgegeben werden. -
Befristete Zusage zur Lizenzübertragung (DOC)
Dieses Dokument muss unterzeichnet und zusammen mit dem Auftrag an Oracle zurückgegeben werden. Es ist für alle Leasing-Transaktionen erforderlich, ausgenommen Transaktionen, bei denen eine Abtretung der Bestellung unterzeichnet und an Oracle zurückgegeben wurde.
Transaktionen nach Lieferung
Wurde die Hardware oder Software bereits an den Kunden geliefert oder die Dienstleistung bereits erbracht, kann Oracle keine Rechnung an den dritten Leasinggeber ausstellen. Für Transaktionen nach Lieferung gelten folgende Voraussetzungen:
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Mittteilung über Fremdfinanzierung - erforderlich für Transaktionen von Hardware, Software und Dienstleistungen (DOC)
Alle Finanzierungs- und Leasing-Transaktionen unterliegen dieser Richtlinie. -
Befristete Zusage zur Übertragung - erforderlich für alle Leasing-Transaktionen (DOC)
Dieses Dokument ist für alle Leasing-Transaktionen erforderlich. Es muss unterzeichnet und an Oracle ausgehändigt werden, damit der Leasinggeber gemäß den Bestimmungen der befristeten Zusage zur Übertragung das Recht zum Verleasen erhält.
Übersetzungen
In folgenden Sprachen liegen Übersetzungen der finanz- und rechtsbezogenen Richtlinien vor:
- Niederländisch, Französisch, Japanisch, Koreanisch, Portugiesisch, Spanisch
Informationen
Wenn Sie Fragen zu den Dokumenten, Übertragungen oder Verpflichtungen haben, die Finanzierer oder Kunden von Oracle fordern, füllen Sie die Checkliste für Dritte (DOC) aus und wenden Sie sich per E-Mail an Oracle Financing unter ofdbusinesspractices_ww@oracle.com.